Will man den Foren auf dem Internet glauben, findet man selten eine Werft, mit der alle Kunden zufrieden sind. So gibt es denn auch auf Schiffsrecht spezialisierte Anwälte, die ihren Beizug empfehlen, bevor man auch nur an einen Schiffskauf denkt. Übertrieben? Hätten wir das bloss gemacht.
Im Hinblick auf unsere frühe Pensionierung waren wir auf der «Boot Düsseldorf» auf der Suche nach einem etwas grösseren Schiff. Im Vorbeigehen schnappten wir uns an einem Stand für Occasionsboote verschiedene Prospekte. Darunter den Folder von Kees Cornelissen und Euroship Services.
Euroship Services bot darauf Luxe Motor-Barkassen im Baukastenverfahren an. Spannend – dachten wir. So konnte man beispielsweise nur den Stahl-Schiffsrumpf erwerben, oder die Hülle mit dem Antrieb, oder die Hülle mit dem Innenausbau ohne Antrieb, oder natürlich auch ein fixfertiges Boot. Alles war möglich. «Das klingt doch gut», fanden wir. Also auf nach Heerewaarden. Wir wollten uns das mal aus der Nähe anschauen.
Kurz nach der Messe trafen wir bei Euroship Services deren Inhaber Kees Cornelissen. Dieser zeigte uns die Werft und ausser seinem Demoboot, zwei 15-Meter-Yachten, die er für Schweizer gerade im Bau hatte. Er arbeite gerne mit Schweizern. Die seien so korrekt.
Wir waren nicht so überzeugt vom Aufbau der Luxe Motors, da das Leben auf dem Oberdeck in Sachen Platz und Bequemlichkeit für unsere Bedürfnisse nicht ideal war und man nur über eine steile Treppe ins Unterdeck kommt, wo man wiederum nicht viel Aussicht hat.
Cornelissen führte uns darauf nochmals in die Halle. Er hätte da noch eine Casco, die er eigentlich für sich gebaut hätte. Darin vereinigt habe er sein gesamtes Know-how aus den letzten 30 Jahren Berufserfahrung. Uns würde er sie überlassen.
Tatsächlich gefiel uns die 19.95 Meter lange Decksalon ausnehmend gut, obwohl sie doch einiges länger war, als wir uns vorgestellt hatten. Rund 50 m2 Platz auf dem Oberdeck, viele Fenster, weitere 50 m2 Platz auf dem Unterdeck und – was mein Amateur-Interieur-Designer-Herz höher schlagen liess – wir konnten den Innenausbau, gemäss Cornelissen, völlig selber gestalten und einrichten.
Ohne irgendwelche Optionen und Schnickschnack sollte das fertige Boot mehrere Hunderttausend Euro kosten. Kein Pappenstiel, doch hatten wir mit etwas mehr gerechnet und somit konnten wir uns sogar einige Optionen leisten.
Nach reiflicher Überlegung holten wir bei den Schweizer Kunden Referenzen ein, die beide sehr positiv ausfielen. Auch auf dem Internet konnten wir nichts Negatives über die Werft erfahren. An’s Einschalten eines Anwalts dachten wir damals noch nicht im Traum.
Wir verhandelten also über „Spudpalen“ (purer Luxus, es sei denn man hat vier Hunde. Dann sind sie sehr praktisch, will man in freier Natur kurz anlegen), Sonnenkollektoren, eine Fussbodenheizung, damit wir das Boot auch im Winter bewohnen können und ein paar kleinere Annehmlichkeiten mehr.
Schliesslich unterschrieben wir einen Vertrag über diesen Rumpf inklusive Ausbau und Antrieb im Wert eines kleinen Einfamilienhauses. Es sollte schliesslich unser «Zuhause» für die nächsten Jahre werden. Kurz nach Abschluss des Vertrages Ende Februar 2018, bestellten wir anstatt des herkömmlichen Dieselmotors einen Elektro-Hybrid-Antrieb. Wir wollten etwas für die Umwelt tun – natürlich sind Elektroantriebe auch umstritten aber rudern können wir schliesslich auch nicht.
Der vertraglich vereinbarte Abgabetermin wurde auf 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung festgelegt, wobei uns Cornelissen versicherte, dass die Elektromotoren keinerlei Einfluss auf den Abgabetermin hätten.
Der Ausbau schritt voran und wir besuchten alle paar Monate «unser» Boot. Wir zahlten auch «gut schweizerisch korrekt» alle vertraglich definierten Raten, bis – unserer Meinung nach – ausser des noch nicht installierten Elektroantriebs, nichts mehr zu bezahlen war. Die letzte Rate sollte dann unsere «alte» Linssen – im Austausch werden. Im Dezember 2018 liessen wir das «Schiff in Anbau» im niederländischen Schiffskataster in Rotterdam auf unseren Namen eintragen. Cornelissen riet uns dazu und füllte auch gleich die nötigen Formulare aus. Eine gute Entscheidung, die wir jedem, der ein Boot bauen lässt, nur empfehlen können.
Etwas misstrauisch wurden wir, als das Schiff eines der anderen Schweizer Kunden ein Jahr über Ablieferdatum noch immer nicht fertig und auch kein Ende in Sicht war. (Es war auch im August 2019, 2 Jahre nach definiertem Abgabetermin, noch nicht fertig). Aber der Schweizer Kollege versicherte uns, er habe immer gesagt, er habe keine Eile. Nun – wir hatten Eile – und haben das deshalb Cornelissen bei jedem unserer Besuche kommuniziert. Kees Cornelissen versicherte uns dann auch jedes Mal, auch vor Zeugen, das Boot werde pünktlich auf den 1. Mai 2019 geliefert.
Anfang April 2019 bestellte uns Cornelissen auf die Werft. Unser Boot sollte ins Wasser gelassen werden und wir sollten überprüfen, ob alles so sei, wie bestellt, damit man allfällige Ergänzungen noch in der Halle machen könnte.
Also, auf nach Holland. Der langen Rede kurzer Sinn, wir sind zweimal 800 Kilometer gefahren, um festzustellen, dass das Boot mitnichten fertig war, geschweige denn ins Wasser gelassen werden konnte. Es war auch nicht alles ausgeführt wie vereinbart. Aber das sind plötzlich kleine Unwichtigkeiten, im Hinblick auf ein erst halbfertiges Schiff, das eigentlich fahrbereit sein sollte.
Da standen wir nun mit offenem Mund und staunenden Augen. Das Boot war noch nicht gestrichen, weder die Sonnenkollektoren noch die Motoren oder der Generator waren montiert, der Innenausbau war lang noch nicht fertig. Wir schätzten den Ausbaugrad auf rund 50 Prozent.
Konfrontiert mit unserer ungläubigen Frustration meinte Cornelissen ganz lapidar «niemals habe ich einem Abgabetermin für den 1. Mai zugestimmt». Nun ja – wir haben den 1. Mai nicht schriftlich festgehalten; dafür aber den vertraglich zugesicherten Abgabetermin «12 Monate nach Unterschrift». Und diese Unterschrift wurde an unserem Hochzeitstag, am Sonntag 4. März 2018 auf der Werft, auch von Cornelissen, geleistet.
Jetzt wollten wir es wissen und fingen an, ernsthaft mit Kollegen aus Bootsvereinen, in Internet-Foren und auf Facebook zu kommunizieren. Wir stiessen auf die Geschichte eines Kanadiers, die eins zu eins unsere Geschichte hätte sein können. Wir korrespondierten mit einem ehemaligen Cornelissen-Kunden, der gegen eine hohe Konventionalstrafe unterschreiben musste, nichts Nachteiliges über Euroship Services zu publizieren, damit Cornelissen überhaupt sein Boot heraus rückte. Wir hörten von Engländern und Dänen, die andere Werften beauftragen mussten, Cornelissen-Fehler gegen teures Mehrgeld zu korrigieren und wurden von einem Schweizer Vereinskameraden, seines Zeichens ehemaliger Richter, auf den miserablen Ruf von Cornelissen in Schifferkreisen aufmerksam gemacht. Mehr darüber haben wir hier auf unserer Seite «Gerichtsurteile» publiziert.
Nachdem Cornelissens Ton mit jedem Mail und Telefongespräch unhöflicher und lauter wurde und tatsächlich plötzlich pauschale Rechnungen über sogenannte «Mehrarbeiten» eintrudelten, schien es uns spätestens jetzt angebracht, einen Anwalt einzuschalten.
Ein Schiffseigner, John Teed – er hat sich seine fürchterlichen Erfahrungen in einem Blog und im Forum der DBA – The Barges Association von der Seele geschrieben – erwähnte netterweise den Namen seines auf Schiffsrecht spezialisierten Anwalts, Joris Klompé von Scheepsrecht Advocaten in Loosdrecht NL, der viel Erfahrung mit derartigen Prozessen hat.
Wir sind jedenfalls sehr froh, bei Joris Klompé, gelandet zu sein, weiss er doch genau, wie er vorgehen muss. Es ist nicht das erste Mal, dass er gegen Kees Cornelissen und Euroship Services resp. Kees Cornelissen Shipyards prozessiert. Nachdem alle Versuche die Angelegenheit mit Cornelissen im Guten zu regeln, nicht fruchteten, haben wir ein Schnellverfahren vor dem Gericht in Arnhem angestrebt. Unser einziges Ziel war es, einen konkreten Ablieferungstermin für unser Boot – und zwar fixfertig in einem fahrbereiten Zustand und gemäss den vertraglich vereinbarten Spezifikationen – zu erhalten. Das sollte gemäss Guido Beekmann (Beekmann Expertise, Muiden NL), einem hinzugezogenen, erfahrenen Schiffsexperten, per Anfang September möglich sein.
Dieses Schnellverfahren fand am 5. August im schönen Arnhem statt. Rechtsanwalt Klompé trug unser Anliegen sachlich und kompetent vor. Es gehe einzig und alleine darum, einen Liefertermin für das nunmehr seit Monaten überfällige Boot festzulegen. Wir waren bereits gewarnt worden, Cornelissen und sein Anwalt Frits Hommersom seien dafür bekannt, laut, ausschweifend und nicht unbedingt themabezogen zu argumentieren. Für uns überraschend (da vor Gericht eigentlich unüblich) verlangte Kees Cornelissen noch vor seinem Anwalt das Wort.
Der Gegenanwalt verlangte nicht nur die Abweisung unserer Klage. Er verlangte ausserdem, mir sofort einen Maulkorb zu verhängen, damit ich nichts Nachteiliges über Cornelissen und seine Firmen publizieren könne. Allfällige Bussen sollten nicht nur meine Artikel, sondern auch die Artikel, die irgendwo auf dem Netz erscheinen und von mir hätten sein können, betreffen. Damit nicht genug, wollte er uns, ebenfalls unter Androhung einer Geldstrafe, zur vollständigen Geheimhaltung des Gerichtsverfahrens und seines Ausgangs verpflichten lassen. Genau so, wie er das bereits früher mit anderen Klägern gegen Cornelissen gemacht hatte.
Nach Cornelissens ausführlichem Exkurs, wollte jetzt der Gegenanwalt mit seinem Einleitungsreferat beginnen. Das jedoch rief den sofortigen Widerstand der Richterin und auch unseres Rechtsanwalts auf den Plan. Man hat sich dann darauf geeinigt, dass der Gegenanwalt einige wenige Ergänzungen – die Cornelissen noch nicht genannt hatte – vorbringen durfte. Er brauchte dafür weitere 30 Minuten.
Die Richterin kam anschliessend wieder zum eigentlichen Thema zurück; wir respektive Cornelissen wurden direkt befragt. Von uns wollte sie wissen, warum wir glaubten, es handle sich um ein «spoedeisend geval», einen dringenden Fall? Nun, wir sind bis zum 10. April 2019 im Glauben gelassen worden, wir könnten am 1. Mai 2019 unser Boot übernehmen und hatten dementsprechend unser Haus untervermietet. Diese Verzögerung hat nun viele, sehr unangenehme Konsequenzen mitgebracht, unter anderem, dass wir mit unseren vier Hunden wie die Nomaden leben.
Und sie wollte wissen, wie wir auf den Liefertermin 1. Mai 2019 kamen. «Naja – im Vertrag steht Ablieferung 12 Monate nach Vertragsunterschrift. Der Vertrag wurde beiderseits am Sonntag, 4. März 2018 unterschrieben. Den Elektroantrieb hatten wir am 8. Mai 2018 unter der Bedingung bestellt, dass die Antriebsänderung keinerlei Einfluss auf den Liefertermin haben würde. Sonst hätten wir den Antrieb bei Diesel belassen. Cornelissen hat uns das mehrfach bestätigt. Wir haben ihm aber zugesagt, das Boot erst am 1. Mai 2019 übernehmen zu wollen, da wir vorher doch nicht fahren würden. Am 25. September 2018 waren wir mit meiner niederländischen Cousine auf der Werft. Sie meinte, das Boot sei aber noch nicht so sehr weit und fragte Cornelissen direkt, ob der Liefertermin am 1. Mai sicher sei. Cornelissen beantwortete das klar und deutlich mit ja.»
Nun wandte sich die Richterin Cornelissen zu und fragte, wie die Lieferverzögerungen zustande kamen und an welchem Datum er denn nun plane, das Boot abzuliefern.
Cornelissen begann wieder ausführlich zu erklären, dass er das Boot fahrsicher machen wolle und das brauche Zeit und das könne nicht übers Knie gebrochen werden und die Motoren seien zu spät geliefert worden und der Monteur stehe nicht mehr zur Verfügung etc., etc. (Bellmarine hat jedoch bestätigt, dass die Motoren an Lager waren und der Monteur auf Abruf verfügbar.) Warum das Boot auch am 5. August noch nicht einmal gestrichen oder von innen fertig ausgebaut war, wurde nicht erwähnt.
Die Richterin intervenierte und wollte wissen, wann das Boot geliefert werde. Es müsse doch für Cornelissen möglich sein, jetzt ein konkretes Datum anzugeben.
Jetzt holte Cornelissen richtig aus. Er lasse sich nicht zu konkreten Daten zwingen. Schliesslich seien wir Privatpersonen und keine Firma, die mit dem Boot Geld verdienen müsse. Wir hätten Zeit und er verstehe unsere Eile überhaupt nicht. Bei Firmen halte er die vereinbarten Lieferdaten selbstverständlich ein. Aber wir hätten ja gar kein vereinbartes Lieferdatum. Und überhaupt wollten wir nur das Boot übernehmen, um anschliessend seine Arbeit zu monieren und weiter gegen ihn zu prozessieren. Uns gehe es nur ums Prozessieren.
Unser Anwalt entgegnete gemäss den allg. Bedingungen der HISWA, die Vertragsbestandteil seien, wären 15 % Zeitüberschreitung zugelassen. Die seien längst auch überschritten. Unser Experte, Guido Beekmann hätte Ende Juni festgestellt, das Boot könne in 4 Wochen fertig sein. Der Gegenexperte von Cornelissen hat um den 1. August festgestellt, die Werft benötige noch 7 Wochen. Wir akzeptieren diese 7 Wochen und – in der Annahme, die Werft hätte mit voller Kraft am Boot weitergearbeitet seit Juli 2019, wären wir mit einem Ablieferdatum um den 16. September einverstanden. Wir wären sogar mit einem Ablieferdatum am 1. Oktober 2019 einverstanden. Wir wollten nur einfach ein Ablieferdatum bekommen.
Die Richterin meinte darauf hin, das sei doch ein redlicher Vorschlag und sie würde es besser finden, wenn wir uns hier untereinander einigen könnten.
Cornelissen erklärte erneut laut und deutlich, er lasse sich nicht zwingen.
Daraufhin eröffnete die Richterin, sie werde einen Beschluss fassen und uns diesen bis spätestens 19. August 2019 mitteilen.
Diese Entscheidung wurde inzwischen gefällt:
Die Klage gegen die Werft Kees Cornelissen Shipyards bv wird wie folgt gutgeheissen:
Das Schiff muss spätestens am 18. September 2019 ins Wasser gelassen, fahrklar und einsatzbereit angeboten werden, einschließlich aller vereinbarter Optionen und Zubehörteile, bereit für die Abnahmeprüfung, unter Androhung einer Strafe von 500 € pro Tag/Teil des Tages sowie Verurteilung zur Übernahme der Verfahrenskosten.
Die Gegenklagen wurden in allen Belangen abgewiesen.
Mittlerweile hat ein weiterer Experte – diesmal für Elektromotoren – festgestellt, dass weder der uns offerierte Motor, noch der angebotene Generator für den Einbau neben dem Schiff bereit stehen. Cornelissen hat sich bei beiden Teilen – ohne Rücksprache mit uns, für ein schwächeres Model entschieden. Dafür hat er uns, ebenfalls in Eigenregie, einen «Upgrade» bei den Batterien eingebaut, die natürlich entsprechend teurer sind.
Der Streit wird somit wohl noch etwas länger andauern. Gegen John Teed prozessiert Cornelissen seit Jahren nach wie vor wegen der verrechneten «Mehrarbeiten und Optionen», die die Werft in Rechnung stellte. Dabei scheint es egal zu sein, dass Mehrarbeit gemäss Vertrag im voraus und mit einem Preis versehen, schriftlich angeboten werden und der Kunde den Auftrag ebenfalls explizit geben muss.
Wir werden wohl den Fussstapfen Teeds gezwungenermassen weiterhin folgen müssen.
Einstweilen – wer das Urteil lesen möchte – es ist natürlich in Holländisch verfasst – findet es hier.
Und auf www.kinette.ch – der übrigens, nicht nur für Bootbegeisterte, äusserst lesenswerten Website von Charlotte und Christian Huber, schreibt der ehemalige Richter über den Fall.
Mit Euroship seid Ihr in den besten Händen.
F.S. Pipistrello
Deckplan bei Vertragsunterschrift
Zustand am 14. Juni 2019
Wenn es denn wenigstens die von uns bestellten Motoren und der richtige Generator gewesen wäre. . . .
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