Eigentlich dachten wir, das Gerichtsurteil vom 19. August 2020 sei eindeutig.
Doch ist es das scheinbar nicht für alle Beteiligten.
Kees Cornelissen versucht seit dem 19. August 2019 alles Mögliche, damit das Boot nicht ins Wasser kommt.
Offerierter und von uns bestellter Motor
Gelieferter Motor
Aufgrund der Offerte vom 27. März 2018 haben wir für unser Boot einen Doppelmotor mit je 50 kW Maximum und einen Generator mit flexibler Drehzahl und einem Maximum von 35 kW Kapazität bestellt. Nun hatte Guido Beekmann bei seiner Expertise auf unserem Schiff festgestellt, dass da ein Doppelmotor mit je 25 kW Maximalkapazität, also 50 kW total und ein Generator mit einer Kapazität von 25 kW zum Einbau bereit stand.
Nicht das, was wir bestellten und nicht das, was wir akzeptieren.
Falsche Motoren
Wir wissen nicht, warum Cornelissen nicht einfach den von ihm angebotenen und von uns bestellten Doppelmotor und Generator einbaut. Das einzige was wir wissen ist, dass der falsche Motor und der falsche Generator bereit liegen und seit Monaten auf einen Einbau warten. Zum Glück hat er die falschen Geräte noch nicht eingebaut. Aber – warum wehrt sich Cornelissen mit Händen und Füssen dagegen, etwas anderes als diese nicht bestellten Komponenten einzubauen? Glaubt er tatsächlich, die Technik sei ganz alleine seine Entscheidung?
Cornelissens Argumente sind seit Wochen immer die gleichen, auch wenn sie wechselnd vorgetragen werden:
1. Wir hätten gar keine einzelnen Komponenten bestellt, sondern einfach einen Hybrid Antrieb.
2. Wir hätten gar nichts bestellt.
3. Die Technik sei Sache der Werft und gehe uns gar nichts an.
4. Das Boot lasse sich auch mit den schwächeren Komponenten fahren.
Wir finden die ganze Diskussion unverständlich und absurd.
Es wäre ungefähr so, als ob ein Kunde beim Optiker eine Brille für Altersweitsichtigkeit bestellt. Der Optiker offeriert Gleitsichtgläser, die unsichtbar nahtlos von weit zu nah übergehen, zu einem bestimmten Preis und der Kunde gibt den Auftrag.
Sobald der Kunde die Brille abholt, bemerkt er, dass der Optiker ihm Bifokalgläser, also die, mit einem kleinen Lesefensterchen im unteren Bereich, eingeschliffen hat. Als Antwort auf die Verwunderung des Kunden sagt der Optiker: «Sie haben gar keine Gläser bei mir bestellt. Sie wollten nur in die Nähe und die Ferne sehen können».
Phantasievolle Rechnungen
Die nächste Lieferverzögerung soll durch Rechnungen, die wir scheinbar nicht bezahlt hätten, verursacht werden.
Im Vertrag wurde festgelegt, wann welche Raten zu zahlen seien. Diese Raten haben wir belegbar ausnahmslos innerhalb der Zahlungsfristen geleistet. Wir haben ebenfalls bereits die Zahlung für den «Hybrid-Antrieb» geleistet.
Cornellisen produziert Rechnungen im Wochentakt. Am 14.6.2019, als Roland eine Rechnung monierte, die vertraglich nicht vereinbart war, meinte er:
Oder anders ausgedrückt: Wenn Du diesen Rechnungstext nicht akzeptierst, dann stelle ich die gleiche Rechnung mit einem anderen Text aus. Naja . . . Papier ist geduldig.
Beglichen haben wir die von uns tatsächlich bestellten «Optionen». Nicht näher definierte «vorläufige Extras» wie hier oben mit der «anderen Umschreibung» aufgeführt, sind wir nicht bereit zu bezahlen, bis sie detailliert begründet wurden.
Mit John und Rosemary Teed streitet Cornelissen auch noch Jahre nach der Abgabe der Forty Roses vor Gericht über Mehrarbeiten und Optionen, die von den Teeds nicht bestellt wurden; das nächste Mal vor Gericht am 6. Dezember 2019. Hier Johns letzter Post im Forum der DBA.
Der Anstrich
Am 28. August 2019 kam ein Mail, die Werft hätte den ersten Anstrich der Hülle unseres Bootes durchgeführt.
Die gewählte Farbe (unten Epoxy matt, oben glanz) sei „nicht schön“. Wir sollten uns doch jetzt, wo es noch möglich sei den ersten matten Anstrich noch zu entfernen, das ganze Schiff in Glanz lackieren.
Wir waren der damaligen Empfehlung der Werft gefolgt. Und diese war, aus Unterhaltsgründen, das Boot genau so zu lackieren, wie es nun getan wurde. Die Demoboote, die als Vorbild in den Spezifikationen gelten, sind jedenfalls so gespritzt. Bei der «Lina», einer Luxe Motor eines Bekannten, sieht das doch ganz OK aus.
Am 3. September 2019, kam dann, nach dem obligaten Mail mit der Mahnung, das
mittlerweile praktisch täglich eintrudelt, der neuste Verzögerungsversuch.
Wir erinnern uns, das Gericht hat festgelegt, das Boot sei fix fertig am 18. September 2019 zu Wasser gelassen abzuliefern.
Wichtige Mitteilung der Werft
Übersetzt heisst das ganze ungefähr so viel wie:
Genau für dieses Prozedere waren wir auf Geheiss Cornelissens am 8. April 2019 leider erfolglos bereits nach Holland gereist.
Wir sind ziemlich sicher, am 17. September das Boot im gleichen Zustand wie am 8. April vorzufinden und denken uns die Reise zu ersparen.
Davon ausgehend, dass die Spezifikationen seit Monaten unsererseits nicht geändert wurden, denken wir, dass das Interieur in Ordnung sein müsste. Welcher Motor und Generator einzubauen ist, weiss Cornelissen auch. Da bleiben wir doch lieber beim Entscheid des Gerichts: „Fix und fertig und zu Wasser gelassen am 18. September 2019.
Meine Herren und Dame,
Die Werft hat eine wichtige Mitteilung: Gemäß dem Standardverfahren der Werft wird das Schiff zur Übernahme in der Halle vorgelegt: In zwei Wochen, am Dienstag, den 17. September. Wenn Ihnen dieser Termin nicht passt, würde ich gerne einen Ersatztermin hören, wobei Montag- und Freitag aufgrund von Mietwechsel der Blockhausboote NICHT möglich sind!
An diesem Tag wird das Schiff komplett fertiggestellt und, außer der Probeläufe, zur Lieferung bereit sein. Alle ausgewählten Optionen und Zusatzarbeiten sind dann vorhanden, sie werden eingebaut und verbunden sein. Alle Waren, die in der Halle abgenommen werden können, sind in der Halle abzunehmen. Die Werft empfiehlt, dass auch die Eigentümer anwesend sein müssen, da auch Fragen des Innenausbaus und der Interieurarbeiten Teil des Abnahmeprozederes sein werden. Die Werft erstellt ein Abnahmeprotokoll mit Checklisten, die durchgegangen werden müssen.
Nach der Übernahme in der Werfthalle können Sie Bemerkungen zur Ausführung und Fertigstellung schriftlich machen.
Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Stellungnahme wird diese zwischen den Parteien besprochen und es muss vereinbarungsgemäß über eine Lösung zur Behebung von Mängeln und/oder Kommentaren von Ihnen über die Ausführung und Erledigung abgestimmt werden.
Nach der oben genannten Diskussion und den akzeptierten Lösungen werden alle Änderungen und Reparaturen am Schiff in der Halle durchgeführt.
Änderungen und Reparaturen müssen von den Kunden nach der Ausführung nochmals überprüft und akzeptiert werden.
Nachdem das oben genannte Verfahren zur Zufriedenheit der Werft abgeschlossen ist und die Kunden ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllt haben, wird das Schiff zu Wasser gelassen.
Im Wasser bleibt nur der technische Testlauf bezüglich Segelverhalten, Antrieb, Manövrieren, Bugstrahlruder, Heckstrahlruder sowie die Kalibrierung der Navigationsausrüstung.
Lieferung und Abnahme nach erfolgreichem Probebetrieb.
Übergabe des neuen Schiffes und des Eintauschschiffes.
Bitte beachten Sie die oben genannten Punkte.
Kees Cornelissen, Euroship